Am 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats müssen Beschäftigungsgeber (Unternehmen, kirchliche Stellen, Behörden etc.) nach dem HinSchG (anonyme) Meldestellen schaffen. Das HinSchG wird drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Die betroffenen Beschäftigungsgeber müssen dann innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Übergangsfristen eine interne Meldestelle einrichten.
Einrichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG
Unternehmen müssen eine Meldestelle einrichten und betreiben, bei der insbesondere
vor allem die nachfolgenden Verstöße melden können:
Unsere kirchliche Stelle verfolgt das Ziel, bei allen geschäftlichen Aktivitäten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu handeln. Dazu haben wir ein Hinweisgebermanagement eingerichtet. Ziel dieses Hinweisgebermanagements ist es unsere kirchliche Stelle, die Mitarbeitenden und andere Personen, sowie unsere Geschäftspartner vor Schäden durch Straftaten, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, Interessenkonflikte, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, etc. zu schützen.
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass durch Mitarbeitende oder Führungskräfte unserer kirchlichen Stelle, eines Lieferanten oder Sublieferanten Sorgfaltspflichtverletzungen oder Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz begangen werden, nutzen Sie für entsprechende Hinweise bitte unser elektronisches Hinweisgebersystem.
Elektronisches Hinweisgebersystem
Unser elektronisches Hinweisgebersystem ermöglicht es Ihnen, einfach, sicher und vertraulich oder auch anonym einen Hinweis abzugeben. Sie können auch Sprachnachrichten mit Stimmverzerrung zur anonymen Meldung abgeben. Das System ermöglicht es Ihnen, unserer internen Meldestelle verschlüsselte und geschützte Nachrichten zu schicken.
Informationen und Zugang zu unserem Hinweisgebersystem finden Sie unter folgendem Link:
https://whistleblowersoftware.com/secure/Kath_KiSt_St_Magdalena_Herzogenaurach
Auslagerung der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz haben wir ausgelagert an die Rechtsanwaltskanzlei Costard, Lina-Ammon-Str. 9 in 90471 Nürnberg. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.it-rechtsberater.de
Bitte geben Sie Ihre Hinweise über das elektronische Hinweisgebersystem ab, damit wir Ihren Hinweis zentral erfassen und weiterbearbeiten können.