Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Kirchenverwaltung (KV) ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal und für alle weiteren Vermögensangelegenheiten.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltungen sind in der Kirchenstiftungsordnung genau geregelt. Die Kirchenverwaltung hat die Pflicht, das Kirchenstiftungsvermögen gewissenhaft und sparsam zu verwalten. Deshalb muss sie einen Haushaltsplan beschließen, über dessen Einhaltung wachen und am Ende die Jahresrechnung anerkennen. Die Kirchenverwaltung berät und beschließt Baumaßnahmen. Sie beantragt Zuschüsse und entscheidet über die Verwendung von Spenden. Der Kirchenverwaltung obliegen auch die Personalangelegenheiten.
Als Beisitzer dieses Gremiums nimmt ein Vertreter des Pfarrgemeinderates an allen Sitzungen teil.