Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden!
Neuwahl der Pfarrgemeinderäte
Die Pfarrgemeinderäte sind seit vielen Jahren Ausdruck einer aktiven Beteiligung der Ehrenamtlichen an der Gestaltung der Kirche von heute. Sie sind unverzichtbar, um freiwilliges Engagement zu koordinieren, gerade in Zeiten abnehmender finanzieller Mittel und einer geringer werdenden Zahl von Hauptamtlichen. Sie sind das Fundament, mit dem wir den vielfältigen Herausforderungen in der Kirche, aber auch in der Gesellschaft bewältigen können. Der amtierende Seelsorgebereichsrat (SBR) Herzogenaurach hat entsprechend der Wahlordnung für das Bistum Bamberg die Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte entsprechend der Größe der einzelnen Pfarreien festgelegt. Neu – und im Gegensatz zu der vergangenen Wahl – ist, dass jede Pfarrgemeinde einen eigenen PGR (Pfarrgemeinderat) wählt. Eine Wahl über den gesamten Seelsorgebereich Herzogenaurach wie im Jahr 2018 findet 2022 also nicht statt. Für St. Magdalena können 10, für St. Otto 6 und für St. Josef 4 Pfarrgemeinderäte gewählt werden. Die Räte der jeweiligen Pfarreien bilden dann zusammen mit dem zuständigen hauptamtlichen Leiter der Pfarrei den Pfarrgemeinderat.
Aus diesen drei PGR werden jeweils zwei Delegierte in den Seelsorgebereichsrat (SBR) des Seelsorgebereichs (SSB) Aurach-Seebachgrund entsandt. Mit der Konstituierung dieses SBR endet dann die Arbeit des derzeitigen Ü-SBR. Der jetzige SBR Herzogenaurach hat sich dafür ausgesprochen, die bisherige gute Zusammenarbeit und Koordination der drei Pfarreien Herzogenaurachs in einer „Arbeitsgemeinschaft der katholischen Pfarrgemeinden Herzogenaurach“, auch nach der Wahl eigener PGR für die einzelnen Pfarreien fortzusetzen. Das „Über den Tellerrand der eigenen Gemeinde hinausschauen“ kann sehr befruchtend sein, wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat.
Vorsitzende des Wahlausschusses
Benedikt Hübner für St. Otto, Hermann-Josef Conrads für St. Josef Jasmin Stephan für St. Magdalena
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 13. März 2022 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich. Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder an den Wahlausschuss.
Öffnungszeiten der Wahllokale:
Für St. Magdalena:
Samstag, 19.03.2022 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Pfarrsaal, St. Magdalena
Sonntag, 20.03.2022 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr Pfarrsaal, St. Magdalena
Sonntag, 20.03.2022 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr St. Marien, Haundorf
Für St. Otto:
Samstag, 19.03.2022 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Kapelle Hammerbach 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr Pfarrsaal, St. Otto
Sonntag, 20.03.2022 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Pfarrsaal, St. Otto
Für St. Josef, Niederndorf:
Samstag, 19.03.2022 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Pfarrsaal. St. Josef
Sonntag, 20.03.2022 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Pfarrsaal, St. Josef